Spezialisierung ist Zukunft

Mit Visionen in die Zukunft blicken heißt, ständig nach neuen Entwicklungsmöglichkeiten zu suchen.

Das weiß man auch in der Anwaltskanzlei Dr. Tolkmitt & Kollegen. Die Kanzlei ist seit ihrer Gründung in den 50er-Jahren erfolgreich am Markt platziert. Nicht zuletzt, da seit jeher die optimale Mandantenbetreuung oberste Priorität im Kanzleialltag hat.

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage und möchten Sie über unsere  Dienstleistungen und Anwälte informieren:

        - Über unsere Kanzlei Philosophie, Standort und Historie
        - Unser Handwerk Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht u.v.m.
        - Berater mit Erfahrung und Kompetenz Rechtsanwälte
        - Informationen über unsere Organisation Team

Wir würden uns freuen, wenn Ihnen unser Internetauftritt gefällt und Sie uns bei Bedarf kontaktieren.

 

 

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tolkmitt & Kollegen hat sich vornehmlich auf die Gebiete des Versicherungs-, Verkehrs- und Schadensersatzrecht spezialisiert.
Hier bestehen mehrere Fachanwaltschaften im Bereich des Versicherungs- und Verkehrsrechts. Für die Erlangung solcher Fachanwaltschaften ist sowohl der Nachweis überdurchschnittlicher theoretischer Kenntnisse (Fachanwaltslehrgang mit schriftlichen Prüfungen), als auch der Nachweis der Bearbeitung einer Vielzahl von praktischen Fällen aus dem jeweiligen Rechtsgebiet notwendig.
Der Titel „Fachanwalt“ garantiert somit ein hohes Maß an Fachkompetenz im jeweiligen Rechtsgebiet, welche sich auch in der Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern stets auf’s Neue zeigt und bewährt.
Die Fokussierung auf nur wenige Rechtsgebiete ist auch notwendig, da aufgrund der Fülle gesetzlicher Reglungen, deren ständigen Änderungen und gerichtlicher Entscheidungen sowie der vertraglichen Bedingungswerke der Versicherer (sog. Versicherungsbedingungen) nur eine ständige Beschäftigung mit dieser speziellen Materie Erfolg garantiert.

Über diese Spezialisierung hinaus wird jedoch zusätzlich ein breit gefächertes Beratungsfeld für die Mandanten angeboten. So sind das allgemeine Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Kapitalanlagerecht und das Handels-/Gesellschaftsrecht weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei.
Eine besondere Dienstleistung ist die Inkassotätigkeit insbesondere für gewerbliche Mandanten. Offene Forderungen werden in der Regel zügig zur Titulierung gebracht und im Anschluss im Bedarfsfalle selbstständig im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben.

Das Ziel der Kanzlei Dr. Tolkmitt & Kollegen ist es, den Mandanten in jedem Verfahrensstadium rechtlich qualifiziert und kompetent zu beraten und zu unterstützen, damit das für den Mandanten optimale Ergebnis erzielt werden kann.
Profitieren Sie von unserer Qualifikation, unseren Erfahrungen und unserer konsequenten Spezialisierung!



Kooperationspartner
Durch die langjährige intensive Zusammenarbeit mit einem Versicherer hat sich ein erstklassiges Knowhow im Versicherungs-und Verkehrsrecht entwickelt, welches auch zu einer bundesweiten Tätigkeit der Rechtanwälte von Dr. Tolkmitt & Kollegen geführt hat.
Mittlerweile werden mehrere Versicherer in ganz Deutschland vertreten.

Darüber hinaus bestehen mit einer Vielzahl von Rechtsschutzversicherern Kooperationsabkommen, die es dem Mandanten ermöglichen, auch kurzfristig Besprechungstermine zu erhalten.

Schließlich besteht ein deutschlandweites enges Netzwerk mit anderen Kanzleien, die im Bedarfsfall eine kompetente Terminsvertretung an auswärtigen Gerichten und einen regen fachlichen Austausch gewährleisten.


Historie
Die Anwaltskanzlei Dr. Tolkmitt & Kollegen wurde 1948 von Rechtsanwalt Dr. Tolkmitt sen. in Kassel gegründet, die dessen Sohn Dr. Wolf-Dietrich Tolkmitt von 1962 bis 2001 weitergeführt hat. Seit 2000 bestand eine Sozietät mit Rechtsanwalt Heinrich von der Osten-Sacken. Dr. Tolkmitt ist mittlerweile aus Altersgründen aus dem aktiven Kanzleibetrieb ausgeschieden. Die Kanzlei wird durch die Rechtsanwälte Heinrich von der Osten-Sacken, Michael Neugebauer und Stephan Schmid fortgeführt. Seit Mitte 2008 ist Rechtsanwalt Manfred Mattis, der seinerseits auf eine über zwanzigjährige Berufserfahrung zurückblicken kann, in der Kanzlei tätig.

Die Kanzleiräume liegen in unmittelbarer Nähe zum ICE-Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe. Dadurch sind sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Für Mandanten stehen ausreichend Parkplätze in der Umgebung zur Verfügung.
1948 - Kanzleigründung in Kassel durch RA Dr. Manfred Tolkmitt
1962 - Sozietät mit RA Wolf-Dietrich Tolkmitt
1966 - Tod des Kanzleigründers und Übernahme der Kanzlei
1967 - Notariatskanzlei
1993 - Kanzleiwechsel nach Kassel-Wilhelmshöhe
2000 - Sozietät mit RA von der Osten-Sacken
2005 - Sozietätserweiterung mit RA Schmid und RA Neugebauer
2008 - Erweiterung der tätigen Rechtsanwälte um RA Mattis



Dr. iur. Wolf Dietrich Tolkmitt
- 1953 Aufnahme des Studiums der
Rechtswissenschaften in Hamburg
- 1957 Referendarexamen
- 1958 bis 1962 Referendariat
- 1962 Zulassung als Rechtsanwalt und Eintritt in die
Kanzlei des Vaters
- 1967 Notar
- 1967 Promotion, Thema: Theorie der Novation im
gemeinen Recht des 19. Jahrhunderts
- 2003 Notar a.D.






Manfred Mattis
- Geb. am 8. Juni 1956 in Kassel
- 1975 Abitur, Goetheschule, Kassel
- Ab 1976 Studium der Rechtswissenschaften an den
Universitäten Konstanz, Lausanne und München
- 1983 bis 1986 Referendariat im Landgerichtsbezirk
Kassel
- 1986 Anwaltszulassung und Tätigkeit in einer
zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Kassel
- 1988 bis 2008 selbstständiger Rechtsanwalt,
Kanzlei Mattis & Kollegen, Kassel
- seit 2008 Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Tolkmitt & Kollegen

Mitgliedschaften:

- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV
- Wirtschaftsrat der CDU
mattis@drtolkmitt.de


Heinrich Baron v. der Osten-Sacken
- Geb. am 17. April 1967 in Langenhagen
- verheiratet, zwei Kinder
- Abitur 1987 am Gymnasium Ernestinum Celle
- Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-
Ludwigs-Universität Freiburg
- Referendariat am Landgericht Heidelberg
- Studium an der Bundeshochschule für
Verwaltungswissenschaften in Speyer
- seit 1996 Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Tolkmitt,
Kassel
- seit 2001 Sozius
- seit 2008 Vorstand der Kurhessischen Landbank eG
Kassel
- Beirat der Schloß Höhnscheid Hotel GmbH & Co.
Verpachtungs KG
- Beirat der Dr. v. Weckbecker Klinik, Bad Brückenau

Tätigkeitsschwerpunkte:

- Landwirtschaftsrecht
- landwirtschaftliches Versicherungsrecht


Mitgliedschaften:

- Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht DGAR
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS)
- Arbeitsgemeinschaften für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht DAV

Stephan Schmid
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Geb. am 20. April 1975 in Kassel
- verheiratet
- 1995 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften an
der Georgia-Augusta-Universität in Göttingen
- 2001 bis 2003 Referendariat im Landgerichtsbezirk
Kassel
- seit 2003 Zulassung als Anwalt und Tätigkeit in der
Kanzlei Dr. Tolkmitt & Partner
- seit 2005 Sozius in der Kanzlei Dr. Tolkmitt & Kollegen
- seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mitgliedschaften:

- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV


Veröffentlichungen:

- Anspruchsteller trägt grundsätzlich Beweislast für
schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals bei
einem Unfall im Heim, VersR 2005, Seite 1539
- Schadenminderungspflicht des Geschädigten bei

Abrechnungsverlangen auf Basis eines Kostenvoranschlags einer nicht markengebundenen 
Fachwerkstatt, VersR 2008, Seite 657
schmid@drtolkmitt.de

Michael Neugebauer
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Geb. am 13.05.1969 in Hohenlimburg (bei Hagen)
- verheiratet, ein Kind
- 1988 Abitur Gymnasium Hohenlimburg
- 1988 – 1991 Ausbildung Industriekaufmann
- 1992 – 1997 Studium Rechtswissenschaften an der
Ruprecht-Karls Universität in Heidelberg und der
Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster
- 1997 – 1999 Referendariat am Landgericht Münster
- 1999 – 2001 Rechtsanwalt in Itzehoe
- 2001 – 2004 Rechtsanwalt in Siegen
- seit 2004 (2005 Sozius) in der Kanzlei Dr. Tolkmitt &
Kollegen tätig
- 2006 Fachanwalt für Versicherungsrecht
- 2008 Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitgliedschaften:

- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen
Anwalt Verein (DAV)
- Katholikenrat in Fulda


Veröffentlichungen:

- Direkter Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers des Vermieters gegen den
Haftpflichtversicherer des Mieters bei von diesem einfach fahrlässig herbeigeführten
Gebäudeschaden? in VersR 2006, Nr. 28, Seite 1339 ff..
- Zum Ausgleich zwischen dem Gebäudeversicherer des Vermieters und dem Haftpflichtversicherer des
für Sachschäden verantwortlichen Mieters - zugleich Stellungnahme zur Anmerkung von Günther
VersR 2006, S. 1539 - in VersR 2007, Nr. 13, S. 623 f. (Rechtsansicht bestätigt durch BGH IV ZR
108/06 vom 18.06.2008)
neugebauer@drtolkmitt.de