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Philosophie
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tolkmitt & Kollegen hat sich vornehmlich auf die
Gebiete des Versicherungs-, Verkehrs- und Schadensersatzrecht
spezialisiert.
Hier bestehen mehrere Fachanwaltschaften im Bereich des
Versicherungs- und Verkehrsrechts. Für die Erlangung solcher
Fachanwaltschaften ist sowohl der Nachweis
überdurchschnittlicher theoretischer Kenntnisse
(Fachanwaltslehrgang mit schriftlichen Prüfungen), als auch der
Nachweis der Bearbeitung einer Vielzahl von praktischen Fällen
aus dem jeweiligen Rechtsgebiet notwendig. Der Titel
„Fachanwalt“ garantiert somit ein hohes Maß an Fachkompetenz im
jeweiligen Rechtsgebiet, welche sich auch in der Zusammenarbeit
mit unseren Kooperationspartnern stets auf’s Neue zeigt und
bewährt.
Die Fokussierung auf nur wenige Rechtsgebiete ist auch
notwendig, da aufgrund der Fülle gesetzlicher Regelungen, deren
ständigen Änderungen und
gerichtlicher Entscheidungen sowie der vertraglichen
Bedingungswerke der Versicherer (sog. Versicherungsbedingungen)
nur eine ständige Beschäftigung mit dieser speziellen Materie
Erfolg garantiert.
Über diese Spezialisierung hinaus wird jedoch zusätzlich ein
breit gefächertes Beratungsfeld für die Mandanten angeboten. So
sind das allgemeine Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht,
Kapitalanlagerecht und das Handels-/Gesellschaftsrecht weitere
Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei.
Eine besondere Dienstleistung ist die Inkassotätigkeit
insbesondere für
gewerbliche Mandanten. Offene Forderungen werden in der Regel
zügig zur Titulierung gebracht und im Anschluss im Bedarfsfalle
selbstständig im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben.
Das Ziel der Kanzlei Dr. Tolkmitt & Kollegen ist es, den
Mandanten in jedem Verfahrensstadium rechtlich qualifiziert und
kompetent zu beraten und zu unterstützen, damit das für den
Mandanten optimale Ergebnis erzielt werden kann.
Profitieren Sie von unserer Qualifikation, unseren Erfahrungen
und unserer konsequenten Spezialisierung!
Kooperationspartner
Durch die langjährige intensive
Zusammenarbeit mit einem Versicherer hat sich ein erstklassiges
knowhow im Versicherungs- und Verkehrsrecht entwickelt, welches auch
zu einer bundesweiten Tätigkeit der Rechtanwälte von Dr. Tolkmitt & Kollegen geführt hat.
Mittlerweile werden mehrere Versicherer in ganz Deutschland
vertreten.
Darüber hinaus bestehen mit einer Vielzahl von
Rechtsschutzversicherern Kooperationsabkommen, die es dem
Mandanten ermöglichen, auch kurzfristig Besprechungstermine zu
erhalten.
Schließlich besteht ein deutschlandweites enges Netzwerk mit
anderen Kanzleien, die im Bedarfsfall eine kompetente Terminsvertretung
an auswärtigen Gerichten und
einen regen fachlichen Austausch gewährleisten.
Historie
Die Anwaltskanzlei Dr. Tolkmitt & Kollegen wurde 1948 von Rechtsanwalt Dr. Tolkmitt sen. in Kassel
gegründet, die dessen Sohn Dr. Wolf-Dietrich Tolkmitt von 1962
bis 2001 weitergeführt hat. Seit 2000 bestand eine Sozietät mit Rechtsanwalt
Heinrich von der Osten-Sacken. Dr. Tolkmitt ist mittlerweile aus
Altersgründen aus dem aktiven Kanzleibetrieb ausgeschieden. Die
Kanzlei wird durch die Rechtsanwälte Heinrich von der
Osten-Sacken und Stephan Schmid fortgeführt.
Seit Mitte 2008 ist Rechtsanwalt Manfred Mattis, der seinerseits
auf eine über zwanzigjährige Berufserfahrung zurückblicken kann,
in der Kanzlei tätig.
Die Kanzleiräume liegen in unmittelbarer Nähe zum
ICE-Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe. Dadurch sind sie mit
öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Für Mandanten
stehen ausreichend Parkplätze in der Umgebung zur
Verfügung.
1948 -
Kanzleigründung in Kassel durch RA Dr. Manfred Tolkmitt
1962 - Sozietät mit RA Wolf-Dietrich Tolkmitt
1966 - Tod des Kanzleigründers und Übernahme der Kanzlei
1967 - Notariatskanzlei
1993 - Kanzleiwechsel nach Kassel-Wilhelmshöhe
2000 - Sozietät mit RA von der Osten-Sacken
2005 - Sozietätserweiterung mit RA Schmid und RA Neugebauer
2008 - Erweiterung der tätigen Rechtsanwälte um RA Mattis
2009 - Ausscheiden von RA Neugebauer 2011
- Ausscheiden von RA Mattis 2012 -
Erweiterung der tätigen Rechtsanwälte um RA Pigorsch
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